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Allgemeine Geschäftsbedingungen des adPro-Partnerprogramms

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.Der Veranstalter des adPro-Partnerprogramms ist Adsystem Sp. z o.o. mit Sitz in Bielany Wrocławskie, ul. Atramentowa 11, Steueridentifikationsnummer (NIP) 8942678597 nachfolgend als „Veranstalter“ bezeichnet.

2.Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Artikels 431 des polnischen Zivilgesetzbuches. Es ist nicht für Verbraucher bestimmt.

3.Teilnahmeberechtigt am Programm sind:

  • Werbeagenturen

  • Marketingagenturen

  • Eventagenturen

  • Mediaagenturen

(im Folgenden gemeinsam als „Partner“ bezeichnet).

4.Für diese Geschäftsbedingungen gilt polnisches Recht, insbesondere:

  • Gesetz vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch

  • Andere allgemein geltende gesetzliche Vorschriften

§2 Programmstruktur

1.Das adPro-Partnerprogramm besteht aus drei Stufen:

  • SILBER

  • GOLD

  • PLATINUM

2.Jede Stufe bietet ein speziell zugeschnittenes Leistungspaket, dessen Einzelheiten in den Informationsmaterialien des Veranstalters beschrieben sind.

§3 Bedingungen der Zusammenarbeit

1.Die Teilnahme am Programm erfolgt nach positiver Überprüfung des Partners durch den Veranstalter.

2.Der Partner verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den vom Veranstalter festgelegten Kooperationsregeln auszuüben.

§4 Bedingungen des Handelskredits und Zahlungsfristen

1.Der Veranstalter kann Partnern einen Handelskredit mit aufgeschobenen Zahlungsfristen gewähren.

2.Die Gewährung sowie die Höhe des Kredits werden individuell festgelegt auf Grundlage von:

  • Prüfung der Finanzunterlagen des Partners

  • Überprüfung in den Datenbanken von KRD und BIG INFOMONITOR

  • Einsicht in Schuldnerbörsen

  • Historie der Zusammenarbeit mit dem Veranstalter

3.Erforderliche Finanzunterlagen:

a) Für Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:

  • Jährliche Steuererklärung (PIT) aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr

  • Aktueller Auszug aus dem Einnahmen- und Ausgabenbuch, kumuliert bis zum Monat vor Antragstellung

b) Für Kapitalgesellschaften:

  • Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres Die Zahlungsfrist wird individuell für jeden Partner festgelegt, abhängig vom Kooperationsniveau, und kann zwischen 7 und 60 Tagen ab Rechnungsdatum betragen.

4.Bei Zahlungsverzug:

  • Der Veranstalter ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Zahlungen im Geschäftsverkehr zu berechnen

  • Der Veranstalter kann die Ausführung weiterer Aufträge aussetzen

  • Der Veranstalter kann das eingeräumte Kreditlimit herabsetzen oder widerrufen

5.Der Veranstalter behält sich das Recht vor:

  • Die Gewährung des Handelskredits ohne Angabe von Gründen zu verweigern

  • Das eingeräumte Kreditlimit zu ändern

  • Die vereinbarte Zahlungsfrist zu ändern

  • Den Handelskredit im Falle von Zahlungsverzug auszusetzen oder zu widerrufen

§5 Schlussbestimmungen

1.Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern; die Partner werden über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

2.Alle Streitigkeiten, die sich aus der Teilnahme am Programm ergeben, werden durch das für den Sitz des Veranstalters zuständige Gericht entschieden.

3.Für alle in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Angelegenheiten gilt das polnische Recht, insbesondere das Zivilgesetzbuch.

4.Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2025 r. in Kraft.